Samstag, 18 April 2015 00:00

Patienten mit natürlichen und therapeutischen Gerinnungsstörungen - Diagnose und Therapie aus zahnärztlicher Sicht

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Blutgerinnungsstörungen können krankheitswertig oder sogar gewollt sein – je nach Lebens- und Gesundheitslage.

Erblich bedingte Faktorenmangelerscheinungen sind dem Patienten meist, aber nicht immer bekannt, wenn er sich beim Zahnarzt behandeln lassen will. Im Anamnesebogen werden entweder schon differenzierte Angaben vom Patienten gemacht oder wird zumindest eine leichte Blutungsneigung und Neigung zu Blutergüssen angegeben.

Erworbene Gerinnungsstörungen erkennen Chirurgen häufig bei Patienten nach schweren Traumata und Operationen und müssen sie akut behandeln.
Seltener können Blutungsneigungen durch autoimmune Prozesse, durch extreme (Unter-) Ernährung oder durch eine fortgeschrittene Leberzirrhose hervorgerufen werden.

Gewollte Gerinnungsstörungen werden therapeutisch hervorgerufen. Patienten mit Herzklappenfehlern, mit Vorhofflimmern, bei Zuständen nach Apoplex und Infarkt werden typischerweise so behandelt.
Akut werden subkutan und intravenös Heparine und Hirudin angewandt.
Durch orale Gabe von Vitamin-K-Antagonisten kann die Herstellung von funktionsfähigen Gerinnungsfaktoren über Tage reduziert und die Gerinnung moduliert werden. Schneller und besser steuerbar möchte die Gerinnungshemmung durch die „Neuen Oralen Anti-Koagulantien“ NOAK sein – mit noch wenig Erfahrung im zahnärztlichen Alltag.
Die Debatte ist entbrannt. Für die dentoalveoläre Chirurgie von Gingivektomie, Extraktion bis zu Osteotomien und Zystektomien können neue Strategien diskutiert werden.